Informationen zum Urheberrecht
Wichtig
Die Frage nach der Verletzung des Urheberrechts stellt sich erst, wenn du deine Lerninhalte verbreitest. Das heisst, wenn du öffentliche Karteien erstellst oder private Karteien für andere freigibst. Solange du private Karteien erstellst, die nur du lernst, kannst du keine Urheberrechte verletzen.
Als Lehrer, Schüler, Student oder Dozent bist du urheberrechtlich privilegiert. Und zwar insofern, als du unter gewissen Bedingungen auch urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Fotos oder Grafiken ohne Zustimmung des Urhebers weiterverbreiten darfst (vgl. dazu 'Einschränkungen des Urheberrechts im Schulbetrieb').
Der folgende Leitfaden erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und versteht sich lediglich als Orientierungshilfe.
Du bist selbst dafür verantwortlich, dass du das Urheberrecht nicht verletzt. Wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für Verluste oder Schäden, die sich aus Urheberrechtsverletzungen ergeben. Im Zweifelsfall empfehlen wir, weiterführende Rechtsliteratur oder juristische Fachpersonen zu konsultieren.