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Bankfachwissen 2

Finanz- und Handelsgeschäft. Teil 2 von 2 für Bankkaufleute EFZ. Berücksichtigt die Teilfähigkeiten der Banklehre und ist auf das Lehrwerk «Banking Today» (Ordner 1 + 3) abgestimmt. Ideal zur Repetition des Prüfungsstoffs und zur Vorbereitung auf den betrieblichen Teil des QV.

Finanz- und Handelsgeschäft. Teil 2 von 2 für Bankkaufleute EFZ. Berücksichtigt die Teilfähigkeiten der Banklehre und ist auf das Lehrwerk «Banking Today» (Ordner 1 + 3) abgestimmt. Ideal zur Repetition des Prüfungsstoffs und zur Vorbereitung auf den betrieblichen Teil des QV.

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Fichier Détails

Cartes-fiches 509
Langue Deutsch
Catégorie Finances
Auteur Reto Coduri
Niveau Apprentissage
Copyright hk Verlag
Distribution 15. Auflage 2019
ISBN 978-3-909539-28-4
Audience visé Bankkaufleute EFZ
Crée / Actualisé 21.03.2022 / 09.04.2024
Imprimable Non

Extrait

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01.001

Definieren Sie den Begriff «Wertpapier».

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

Ein Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart Verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann. (OR 965)

01.002

Wie erkennen Sie ein Wertpapier bzw. welche Merkmale weist es auf?

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

  • Es ist eine Urkunde (Beweis, Bestätigung):
  • Es verkörpert ein Recht, das auch übertragen werden kann.
  • Ohne Urkunde besteht kein Rechtsanspruch.
  • Es kann kraftlos erklärt werden.

01.003

Welche Rechte kann ein Wertpapier verkörpern?

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

  • Forderungsrecht (Geldforderungen / Forderungen auf Sachleistung)
  • Beteiligungsrecht
  • Mit Forderungsrecht verknüpftes Pfandrecht
  • Optionsrecht (Wahlrecht, ob ein Vertragsverhältnis entstehen soll)

01.004

Wann spricht man von Gläubiger-, wann von Beteiligungspapieren?

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

Gläubigerpapiere verkörpern ein Recht auf eine Geldforderung, die meistens auch verzinst wird.

Beteiligungspapiere verkörpern Mitgliedschaftsrechte (z. B. Stimmrecht und Wahlrecht) und/oder Vermögensrechte (z. B. Recht auf Anteil am Jahresgewinn, Recht auf Anteil an einem allfälligen Liquidationserlös).

01.005

Welche Gattungen unterscheidet man bei den Wertpapieren?

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

Inhaber-, Order- und Namenpapiere

01.006

Worin liegt das Hauptmerkmal eines Inhaberpapiers?

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

Der Berechtigte wird nicht namentlich erwähnt, sondern höchstens die Angabe «Inhaber» oder «Überbringer». Jeder Vorweiser wird als rechtmässiger Eigentümer betrachtet.

01.007

Wie können Inhaberpapiere weitergegeben werden?

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

durch blosse Übergabe

01.008

Nennen Sie Beispiele von Inhaberpapieren.

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

  • Inhabercheck
  • Inhaberaktie
  • Inhaberobligation
  • Inhaberschuldbrief

01.009

Worin liegt das Hauptmerkmal eines Orderpapiers?

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

Der Berechtigte ist namentlich erwähnt.

01.010

Wie können Orderpapiere weitergegeben werden?

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

Zusätzlich zur Übergabe ist ein besonderer Vermerk (Indossament) erforderlich, der auf der Rückseite des Wertpapiers angebracht wird.